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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkaufsbedingungen


1. Geltungsbereich

 

a) Allen Angeboten und Aufträgen, die von uns angenommen werden, liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäfts-

bedingungen zugrunde.

 

b) Ein Auftrag ist nur bindend, wenn wir die Annahme dieses Auftrages schriftlich bestätigt haben oder wenn die Waren

bereits von uns geliefert worden sind.

 

c) Hiermit widersprechen wir entgegenstehenden Bedingungen des Käufers, sofern wir ihnen nicht schriftlich zustimmen.

Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich

widersprechen.

 

d) Jegliche Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages, sowie begleitender Vereinbarungen, sind nur gültig, wenn sie

schriftlich vereinbart wurden.

 

 

2. Preise

 

a) Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

 

b) Unsere Angebote sind freibleibend. Sollte die Ware während der Geltung des Vertrages mit zusätzlichen Gebühren, Frachten,

Steuern, Zöllen, Versicherungen oder sonstigen mit dem Kaufpreis abgegoltenen Nebenkosten belegt werden oder sollten diese

Kosten erhöht werden, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen, selbst wenn die Waren geliefert und unverzollt

(DDU) oder geliefert und verzollt (DDP) verkauft werden. Dies gilt auch, falls zusätzlichen Kosten durch Krieg, Aufstände, Streik

oder andere Ereignissen höherer Gewalt entstehen.

 

 

3. Zahlung

 

a) Die Zahlung erfolgt in der im Vertrag vereinbarten Währung.

 

b) Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Bereitstellung der Waren und der entsprechenden

Benachrichtigung des Käufers fällig. Für den Fall, dass die Benachrichtigung unterbleibt, ist der Kaufpreis mit Lieferung der

Waren gemäß Nr. 4b) der Geschäftsbedingungen fällig.

 

c) Im Falle des Zahlungsverzugs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Vorschriften, §§ 286 ff. BGB, anwendbar.

 

d) Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

Dem Käufer steht nur dann ein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis zu, wenn die Gegenforderung auf einer Verletzung

dieses Vertrages beruht.

 

e) Die Zahlung gilt solange als nicht erfolgt, bis sie entweder in bar entrichtet worden ist, mit einem Scheck beglichen worden ist

oder der Wechsel in voller Höhe gezogen und eingelöst wurde.

 

f) Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

 

 

4. Lieferung und Gefahrenübergang

 

a) Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der termingerechten Lieferung an uns, es sei denn, dass die nicht

termingerechte Lieferung durch uns verschuldet wurde.

 

b) Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Waren von dem Käufer oder von seinen Angestellten, Agenten oder anderen Personen,

die im Namen des Käufers zur Warenannahme berechtigt sind, in Gewahrsam genommen worden sind. Die Lieferung gilt auch

dann als erfolgt, wenn die Waren dem Käufer angeboten worden sind und der Käufer sich in Annahmeverzug gemäß

§§ 293 ff. BGB befindet.

 

c) Für den Fall, dass die Lieferung der Waren ganz oder teilweise verspätet oder durch unvorhersehbare Vorfälle außerhalb

unserer Verantwortung und Kontrolle, einschließlich aber ohne Beschränkung darauf: Import- und Exportverbote, andere

Verwaltungsvorschriften, Krieg, Blockade, Revolutionen, Aufstände, Streiks, öffentliche Auseinandersetzungen, Flut, Feuer,

Erdbeben, Verknappung oder außergewöhnlicher Preisanstieg von Rohmaterial und Transportkosten, verhindert wird, sind wir

während der Zeit der Behinderung und während einer für die Wiederaufnahme des Geschäfts angemessenen Zeit danach nicht

zur Lieferung verpflichtet. In diesen Fällen akzeptiert der Käufer hiermit die Lieferung einer geringeren Menge als bestellt.

Falls die Behinderung voraussichtlich nicht innerhalb einer angemessenen Zeit beendet sein wird, sind wir berechtigt, den

Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wobei der Käufer, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, keine

Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzung oder Verzug geltend machen kann.

 

d) Die Erfüllung der Lieferpflicht setzt voraus, dass der Käufer seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Falls diese Pflichten nicht

erfüllt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Einrede der Nichterfüllung des Vertrags gemäß §§ 320 BGB zu erheben.

Bei einem Vertrag mit der Bedingung FOB (Frei an Bord) oder  ;Ab Werk ; behalten wir uns das Recht vor - nach

unserer Wahl und nach einer schriftlichen Benachrichtigung - eine geeignete Versendung auf Kosten und Risiko des Käufers zu

organisieren oder über die Waren anderweitig zu verfügen, falls der Käufer nicht rechtzeitig genug Frachtraum zu Verfügung stellt.

 

e) Wir sind berechtigt, in angemessenem Umfang Teillieferungen oder Umladungen vorzunehmen. Soweit nicht anders vereinbart,

wird für jede Teillieferung eine separate Rechnung erstellt. Diese soll separat gezahlt werden.

 

f) Für den Fall, dass wir den Versand übernehmen, steht der Versand innerhalb der im Vertrag festgelegten Zeit unter dem

Vorbehalt der Verfügbarkeit von ausreichend Fracht- und Ladekapazität.g) Für den Fall, dass der vereinbarte Lieferort entweder

unser Firmengelände oder das eines unserer Zulieferer ist, muss der Käufer die gelieferte Ware so schnell wie möglich, aber

nicht später als fünf Werktage nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung, dass die Waren dem Käufer zur Verfügung gestellt

worden sind, abholen. Danach geht die Gefahr auf den Käufer über.

 

h) Falls nicht anders vereinbart, schließen wir keine Versicherungsverträge für die Lieferung der Waren ab. Falls dies aber

vertraglich vereinbart worden ist, schließen wir einen solchen Versicherungsvertrag auf Kosten des Käufers zu Bedingungen

unserer Wahl ab.

 

i) Verzögert sich die Lieferung oder Abholung durch den Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so hat der

Käufer die Kosten der Lagerhaltung und die mit dem Transport an andere Lagerplätze verbundene Gefahr zu tragen, falls ein

solcher Transport notwendig ist. Anderenfalls sind wir für Lieferverzögerungen nur gemäß Nr. 7 dieser Geschäftsbedingungen

verantwortlich.

 

j) Sobald die Lieferung erfolgt ist (Nr. 4 b)), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der

Waren auf den Käufer über. Falls die Waren zu einem anderen Ort als den Erfüllungsort geliefert werden müssen, ist § 447 BGB

anwendbar.

 

 

5. Gewährleistung

 

a) Der Käufer muss die gelieferten Waren prüfen und uns Mängel an den Waren unverzüglich spätestens fünf Tage nach Erhalt

der Waren oder, im Falle einer verspäteten Feststellung von versteckten Beschädigungen, unverzüglich nach der Entdeckung gemäß

§ 377 HGB melden. Mängel müssen schriftlich unter Angabe von Einzelheiten wie Art und Ausmaß des Schadens gerügt werden.

Andernfalls gelten die Waren als einwandfrei.

 

b) Falls Mängel an den Waren während des Transports mit einem unabhängigen Frachtführer entstehen, muss der Käufer den

Frachtführer, gemäß der jeweils anwendbaren Transportbedingungen, umgehend darüber informieren.

 

c) Sofern nicht anders vereinbart, weisen die gelieferten Waren keine Mängel auf, wenn sie für die gewöhnliche und normale

Verwendung brauchbar sind. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

d) Wenn eine Reklamation oder ein Anspruch wegen fehlerhafter oder scheinbar fehlerhafter Ware erhoben worden ist, können wir

weitere Warenlieferungen aus diesem Vertrag unterbrechen, bis die Berechtigung der Reklamation oder des Anspruchs festgestellt

ist. In diesem Fall werden die vereinbarten Lieferzeiten entsprechend verlegt. Für den Fall, dass die Mängelrüge nicht berechtigt war,

behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche für Aufwendungen geltend zu machen.

 

e) Bei einer berechtigten Mängelrüge haben wir - nach unserer Wahl - das Recht zu bis zu drei Nachbesserungsversuchen oder

zum vollständigen oder teilweisen Austausch der Waren, die nachweislich unbrauchbar sind oder deren Nutzbarkeit aufgrund von

vor Gefahrübergang eingetretenen Umständen erheblich eingeschränkt ist. Auf Anforderung wird das Eigentum der ersetzten

Waren an uns zurückübertragen. Falls alle Ersatzlieferungen scheitern oder für den Käufer unzumutbar sind, hat er das Recht,

entweder den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 7 bleiben

unberührt.

 

f) Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Waren verjähren ein Jahr nach der Lieferung gemäß Nr. 4 b). Dieses gilt nicht,

falls wir den Schaden arglistig verschwiegen haben, und bei Personenschäden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von

grundlegenden Vertragspflichten und im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen nach den Vorschriften über den Verbrauchs-

güterkauf und des Produkthaftungsgesetzes. In diesen Fällen sind die gesetzlichen Vorschriften anwendbar.

 

g) Waren dürfen uns nur zurückgegeben werden, falls dieses so vereinbart worden ist. Unsere Bescheinigung bezüglich Gewicht

oder Quantität der zurückgegebenen Waren ist endgültig und bindend.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

a) Das Eigentum an den Waren wird erst auf den Käufer übertragen, wenn der Käufer uns vorbehaltlos und vollständig alle

fälligen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich aller fälligen Forderungen von uns verbundenen

Unternehmen bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.

 

b) Bis der Käufer Eigentümer der Waren wird, werden die Waren auf seinem Gelände geschützt und versichert für uns gelagert,

kostenlos und getrennt von seinen eigenen Waren oder denen Dritter und so, dass sie als unsere Waren leicht erkennbar sind

und als unsere Waren mit sichtbaren Namensschildern; Eigentum von Spherelight Ltd; gekennzeichnet sind. Wir sind

berechtigt, die Waren zu Geschäftszeiten ohne Voranmeldung zu besichtigen.

 

c) Für den Fall, dass die Eigentumsvorbehaltsware verarbeitet wird, gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB und erwerben

Eigentum an dem neuen Produkt, ohne dass uns daraus eine Rechtspflicht erwächst.

 

d) Wenn die Eigentumsvorbehaltsware gemäß § 950 BGB unwiderruflich zusammen mit anderen Materialien, die nicht uns

gehören, verarbeitet worden sind, erlangen wir Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Rechnungswerts der

verkauften Eigentumsvorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen Materialien. Wenn in Folge einer Verbindung gemäß

§ 947 BGB oder einer Vermengung oder Vermischung gemäß § 948 BGB andere Waren als Hauptsache betrachtet werden,

erhalten wir in dem Umfang des Rechnungswertes Miteigentum an der neuen Sache. Die entstehenden Eigentumsrechte werden

als Eigentumsvorbehaltsware im Sinne dieses Absatzes angesehen.

 

e) Der Käufer darf Eigentumsvorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang zu den üblichen Bedingungen verkaufen,

solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und unter dem Vorbehalt, dass er seine Forderungen aus dem Verkauf gemäß

den folgenden Bestimmungen an uns abtritt. Der Käufer ist nicht berechtigt, anderweitig über die Waren zu verfügen.

Insbesondere darf er sie nicht als Pfand oder andere Sicherheit nutzen.

 

f) Hiermit tritt der Käufer uns alle Ansprüche, die aus dem Wiederverkauf der Eigentumsvorbehaltsware entstanden sind,

einschließlich aller Zusatzrechte im Voraus ab. Die Ansprüche dienen dazu, unsere Rechte in der gleichen Art und Weise wie

die Eigentumsvorbehaltsware zu schützen. Wir nehmen die Übertragung hiermit an.

 

g) Wenn Eigentumsvorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die nicht von uns eingekauft worden sind, verkauft werden,

ist die Abtretung der Ansprüche aus dem Verkauf auf den Rechnungsbetrag der verkauften Eigentumsvorbehaltsware begrenzt.

Für den Fall, dass der Käufer die Eigentumsvorbehaltsware zur Verarbeitung oder Montage nutzt, ist der vorausgehende Satz auf

den daraus entstehenden Anspruch entsprechend anzuwenden.

 

h) Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Forderungen, die er an uns übertragen hat, einzuziehen. Wir werden die Einziehungs-

ermächtigung nur widerrufen, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere wenn der Käufer sich in Zahlungs-

verzug befindet oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden ist. Aufgrund eines solchen berechtigten Interesses sind wir auch

berechtigt, die Kunden des Käufers auf seine Kosten über die Abtretung zu informieren und die Forderungen selbst einzuziehen.

Nach unserer Aufforderung ist der Käufer verpflichtet, seine Kunden umgehend über die Abtretung aufgrund dieses Vertrages zu

informieren und uns alle Informationen und Unterlagen, die für die Einziehung der Forderungen benötigt werden, insbesondere

die Höhe der Forderung und die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderung, zu übermitteln.

 

i) Falls der Wert der Sicherheiten, die uns übertragen wurden, unsere gesamten Ansprüche gegen den Käufer um mehr als 15 %

überschreitet, sind wir bereit, nach Aufforderung des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl in diesem Umfang an den Käufer

freizugeben.j) Der Käufer muss uns schriftlich und unverzüglich über alle Ansprüche informieren, die von Dritten erhoben werden

und Eigentumsvorbehaltsware oder abgetretene Forderungen betreffen.k) Wenn die Waren in ein anderes Land als Deutschland

geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Eigentumsvorbehalts zu ergreifen oder,

falls dies nicht möglich ist, für eine vergleichbare Sicherheit zu sorgen.

 

 

7. Haftung und Schadensersatz

 

a) Wenn der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, haften wir gemäß den gesetzlichen Regelungen, soweit unsere

Haftung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Soweit unsere Haftung nicht aus einer vorsätzlichen Vertragsverletzung

resultiert, ist unsere Haftung auf vorhersehbare und typischerweise entstehende Schäden beschränkt.

 

b) Für eine schuldhafte Verletzung grundlegender Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

c) Falls wir mit irgendeiner unserer Verpflichtungen in Verzug sind, ist die Haftung gemäß § 287 BGB ausgeschlossen.

 

d) Unsere weitere Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Anspruch vertraglich oder gesetzlich ist.

Insbesondere gilt dieser Haftungsausschluss für Ansprüche aus vorvertraglichen Beziehungen und Ansprüche wegen der

Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

 

e) Ansprüche des Käufers wegen Körperverletzung oder aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und des

Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Der Käufer muss uns über jeden möglichen Regressfall sofort informieren.

 

f) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, soll dieses auch für alle unsere Vertreter, Mitarbeiter,

Verrichtungsgehilfen und jede andere Person gelten, die mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag

betraut worden sind.

 

g) Sofern es möglich ist, übertragen wir Gewährleistungsansprüche, die wir gegen unseren Lieferanten haben, auf den Käufer.

 

h) Der Käufer ist für jegliche Verletzung von Patentrechten, Markenrechten, Firmennamen, Designrechten, Urheberrechten,

Lizenzen und anderen gewerblichen Schutzrechten Dritter (a) in jedem Land außer dem Zielland, welches im Vertrag genannt ist,

(b) in jedem Land falls die Verletzung aufgrund einer Anordnung des Käufers verursacht worden ist, verantwortlich. Der Käufer

ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung der in diesem Absatz genannten Rechte freizustellen.

 

i) Der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, die gegen uns festgestellt worden sind,

und allen Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und Beraterkosten), die wir aufgewendet haben, frei, wenn diese

Ansprüche dadurch entstanden sind, dass Dritte die Waren genutzt haben, wenn die Waren:(i) vom Käufer überarbeitet und

verändert worden sind oder die mit anderen Produkten des Käufers, die von uns nicht speziell für die Verbindung mit solchen

Waren geliefert worden sind, verbunden wurden; und(ii) einer Verarbeitung, Bearbeitung oder Behandlung unterzogen worden

sind, die von uns nicht im Einzelnen empfohlen worden ist.

 

 

8. Vertragsverletzung durch den Käufer

 

(a) Für den Fall, dass der Käufer Pflichten aus diesem oder einem anderen Vertrag zwischen ihm und uns nicht einhält oder falls

er mit der Erfüllung einer solchen Pflicht in Verzug gerät, sind wir - nach unserer Wahl und nach einer schriftlichen Nachricht an

den Käufer - zu einer oder mehreren der folgenden Handlungen berechtigt: (i) den Vertrag zu kündigen, (ii) die Lieferung von

bestellten Waren ganz oder teilweise zu verweigern, (iii) die Waren, deren Eigentum wir uns vorbehalten haben, nach Kündigung

des Vertrages zurückzunehmen und dazu das Firmengelände des Käufers zu betreten,(iv) sofortige Zahlung des Kaufpreises und

die Begleichung sämtlicher Forderungen vom Käufer zu verlangen, (v) ohne besondere Benachrichtigung des Käufers die Waren

zu Konditionen unserer Wahl zu verkaufen.

 

(b) Wir sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund sofort zu kündigen, falls der Käufer zahlungsunfähig ist oder ein

Insolvenzverfahren über sein Vermögen eingeleitet worden ist.

 

(c) Wenn der Käufer grundlegende vertragliche Verpflichtungen verletzt, sind wir berechtigt, den Vertrag 14 Tage, nach

Benachrichtigung des Käufers durch uns zu kündigen.

 

 

9. Abtretung

Für die Abtretung von Forderungen oder Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der Käufer unserer

vorherigen Zustimmung.

 

 

10. Mitteilungen

Alle Mitteilungen, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, können per Post, Fax oder E-Mail versandt werden und gelten 72 Stunden nach Absendung als zugegangen.

 

 

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

 

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

b) Maßgebend für die Auslegung der Handelsklauseln sind die anwendbaren Incoterms zu dem Zeitpunkt, in dem Auftrag von

uns angenommen wird.

 

c) Der Gerichtsstand ist der Ort unseres Büros, das die Auftragsbestätigung ausgestellt hat. Wir haben auch das Recht, den

Käufer am Ort seines eingetragenen Sitzes zu verklagen.

 

 

12. Salvatorische Klausel/Sonstiges

 

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen

wirksam.

 

b) Für den Fall, dass wir auf unser Recht verzichten, Ansprüche geltend zu machen, bedeutet dieses nicht, dass wir auch auf

weitere Ansprüche, die aus diesem Vertrag hervorgehen, verzichten.

 

c) Im Falle von Auslegungsdifferenzen geht die deutsche Version dieser Geschäftsbedingungen der englischen vor.

 

d) Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer Daten in Übereinstimmung mit dem

Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten.